Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Karlsruhe Stiftung ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.karlsruhe-stiftung.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, DMOs, Vereinen, u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Erklärung wurde am 22.09.2025 erstellt.
Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Melden Sie sich gerne bei uns.
Karlsruhe-Stiftung
Gemeinnützige Stiftung Bürgerlichen Rechts
Karl-Friedrich-Straße 10
c/o Stadt Karlsruhe Stadtkämmerei
76133 Karlsruhe
Deutschland
T +49 721 133 2052
E info@karlsruhe-stiftung.de
Geschäftsführerin: Anna Weißhaar
Vertretungsberechtigt ist der Vorstand:
Torsten Dollinger, Vorsitzender
Faris Abbas, stellvertretender Vorsitzender
Pascal Rastetter
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Karlsruhe Stiftung wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Rückmeldungen und Kontaktangaben in dieser Erklärung.
Falls die Karlsruhe Stiftung nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Kommunale Behindertenbeauftragte der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die kommunale Behindertenbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Kommunale Behindertenbeauftragte
Ulrike Wernert
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe